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LGZ Wien: Amtshaftung für „mündelsichere“ Aktien
Nach einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) präsentierten rechtskräftigen Urteil des LGZ Wien (, 30 Cg 21/08s) über die Mündelsicherheit von Aktien eines Immobilienunternehmens muss die Republik einem Minderjährigen Schadenersatz zahlen, weil das Pflegschaftsgericht zugestimmt hat, dass die Hälfte des Vermögens in vermeintlich „mündelsichere“ Aktien des Unternehmens angelegt wurden. Das Gericht entschied, dass die Investition von mehr als der Hälfte des Gesamtvermögens in Aktien – noch dazu einer einzigen Gesellschaft – nicht sachgerecht sei, und sprach dem Kläger die Schadenersatzansprüche zu.