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Finanzausschuss beschließt Initiativantrag zum Amtshilfe-Durchführungsgesetz
Am wurde im Finanzausschuss des Nationalrates der Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG) mehrheitlich beschlossen. Das geplante Gesetz soll die Umsetzung der OECD-Grundsätze für den bilateralen Informationsaustausch in Steuerfragen regeln. Es soll eine Rechtsgrundlage zur Umsetzung von Doppelbesteuerungsabkommen, mit denen Österreich OECD-Grundsätze beim Datenaustausch erfüllen möchte, schaffen. Das ADG soll sich ausschließlich auf internationale Amtshilfeersuchen in Steuerfragen beziehen. Für Österreicher mit Wohnsitz im Inland soll das verfassungsrechtlich garantierte Bankgeheimnis (§ 38 BWG) uneingeschränkt weiter gelten.
Der Initiativantrag ist online abrufbar unter: http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/A/A_00681/pmh.shtml