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GesRZ 3, Juni 2009, Seite 184

OhneTitel

GmbH: Auch die Betätigung einer GmbH kann als Liebhaberei angesehen werden; Vermietung einer Eigentumswohnung; Fehlen von konkreten Maßnahmen zur Veräußerung der Wohnung.

§ 7 Abs 1 bis 3 KStG 1988

§ 1 Abs 2, § 2 Abs 4 und § 3 Abs 1 Liebhabereiverordnung

Erkenntnis: Abweisung der Beschwerde als unbegründet.

Aus den Entscheidungsgründen des VwGH :

Die Beschwerdeführerin erachtet sich im Recht auf „Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinnes bei der Prognoserechnung, somit Anerkennung der im Betriebsvermögen der Beschwerdeführerin befindlichen Wohnung ... [Postleitzahl] Wien, M.gasse Top 3 als Einkunftsquelle beschwert“.

Nach § 7 Abs 1 KStG 1988 ist der Körperschaftsteuer das Einkommen zugrunde zu legen, das der unbeschränkt SteuerpflichtigeS. 185 innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Einkommen ist nach § 7 Abs 2 KStG 1988 in der im Beschwerdefall noch anzuwendenden Stammfassung der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den im § 2 Abs 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben (§ 8 Abs 4), der Sanierungsgewinne (§ 23 Z 1) sowie des Freibetrages für begünstigte Zwecke (§ 23 Z 2). Wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach dem EStG 1988 und ...

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