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GesRZ 3, Juni 2009, Seite 125

Deutschland: Außenwirtschaftsgesetz

Am ist die Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann nun den Erwerb deutscher Unternehmen durch Investoren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union prüfen, wenn diese mindestens 25 % der Stimmrechtsanteile erwerben möchten und dies die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet. Das geschaffene Verfahren soll schlank und unbürokratisch sein: So sind keine Meldepflichten oder Genehmigungserfordernisse vorgesehen.

Rubrik betreut von: Julia Fragner und Matthias Schimka
Verfasst von Dr. Julia Fragner und Mag. Matthias Schimka, wissenschaft liche Mitarbeiter am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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