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Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz
Das BMF hat am einen Gesetzesentwurf für ein Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz in Begutachtung geschickt. Mit diesem Gesetz soll angesichts der angespannten Lage auf dem Finanzmarkt eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, mit der der Bund Unternehmen im Bedarfsfall durch Übernahme von Garantien den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern kann. Dazu sieht der Entwurf eine Ermächtigung des BMF vor, durch Übernahme von Garantien für Kredite betroffenen Unternehmen den Zugang zu Kreditmitteln zu erleichtern. Das Gesamtvolumen der übernommenen Haftungen soll nach dem Gesetzesentwurf 10 Mrd Euro nicht übersteigen. Zielgruppe sollen Unternehmen sein, deren Sitz bzw Betriebsstätte sich in Österreich befindet, deren Mitarbeiterstand mehr als 250 Mitarbeiter beträgt, deren Umsatz höher als 50 Mio Euro bzw deren Bilanzsummer höher als 43 Mio Euro ist und die das Vorliegen einer gesunden wirtschaftlichen Basis vorweisen können. Ausgenommen sollen Unternehmen des Finanzsektors sein, da diesen mit dem Interbankenmarktstärkungsgesetz und dem Finanzmarktstabilitätsgesetz, beide BGBl I 2008/136, ein Maßnahmenpaket zur Bewältigung der gegenwärtigen Krise zur Verfügung steht. ...