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BWG-Novelle: Einlagensicherung
Mit der BWG-Novelle soll die Richtlinie 2009/14/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 94/19/EG über Einlagensicherungssysteme im Hinblick auf die Deckungssumme und die Auszahlungsfrist, ABl L 68 vom , S 3, ins nationale Recht umgesetzt werden. Durch die Richtlinie sollen die Leistungen der gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Einlagensicherung erhöht und gemeinschaftsrechtlich vereinheitlicht werden, um Wettbewerbsunterschiede zwischen den einzelnen Länderregimen zu vermeiden. Dies erfordert entsprechende gesetzliche Neuregelungen bei den gesicherten Einlagen der juristischen Personen. Nach der vorgeschlagenen Novellierung des § 93 Abs 4 BWG soll die Einlagensicherung von Gläubigern, die keine natürlichen Personen sind, künftig mit einem Höchstbetrag von 50.000 Euro (statt wie bisher 20.000 Euro) pro Einleger begrenzt sein. Flankierend werden die Fristen für die Auszahlung verkürzt.
Der Gesetzesentwurf wurde am in Begutachtung versandt. Die Begutachtungsfrist endete am . Der Gesetzestext und die Erläuterungen sind online abrufbar unter: https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/RechtlicheGrundlage_753/BWGNovellezurEinlag_9953/_start...