Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verbesserung der Anlegerentschädigung
Durch die Entschließung des Nationalrats vom (vgl den Entschließungstext der Anlage 2, 683 BlgNR 23. GP) wurde der Bundesminister für Finanzen – unter Einbeziehung des Bundesministers für Justiz – aufgefordert, bis einen Gesetzesvorschlag über Verbesserungsmöglichkeiten bei der Anlegerentschädigung vorzulegen. Das BMF hat im Einvernehmen mit dem BMJ einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, dessen Kernstück ein Vier-Säulen-Modell zur Aufbringung der finanziellen Mittel für die Entschädigungseinrichtungen nach dem WAG 2007 ist:
Die erste Säule besteht aus der Einführung einer jährlich wiederkehrenden Exante-Finanzierung aus dem Kreis der Wertpapierfirmen (iSd § 75 Abs 1 iVm § 3 Abs 2 Z 2 und Z 3 WAG 2007).
Ein Teil der Exante-Beiträge soll – entsprechend der zweiten Säule – in Prämien für eine Versicherungssumme mit fixer Deckungssumme gehen, bis ein zur Entschädigungsleistung verfügbares Vermögen in attraktiver Höhe erreicht ist.
Zusätzlich, sollten Säule 1 und Säule 2 zur Aufbringung des Entschädigungsbetrages nicht ausreichen, können im Entschädigungsfall Sonderbeiträge – begrenzt mit den fixen Gemeinkosten – eingehoben werden (dritte Säule). Die Wertpapierfirmen sin...