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GesRZ 1, Februar 2009, Seite 3

Verbesserung der Anlegerentschädigung

Durch die Entschließung des Nationalrats vom (vgl den Entschließungstext der Anlage 2, 683 BlgNR 23. GP) wurde der Bundesminister für Finanzen – unter Einbeziehung des Bundesministers für Justiz – aufgefordert, bis einen Gesetzesvorschlag über Verbesserungsmöglichkeiten bei der Anlegerentschädigung vorzulegen. Das BMF hat im Einvernehmen mit dem BMJ einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, dessen Kernstück ein Vier-Säulen-Modell zur Aufbringung der finanziellen Mittel für die Entschädigungseinrichtungen nach dem WAG 2007 ist:

Die erste Säule besteht aus der Einführung einer jährlich wiederkehrenden Exante-Finanzierung aus dem Kreis der Wertpapierfirmen (iSd § 75 Abs 1 iVm § 3 Abs 2 Z 2 und Z 3 WAG 2007).

Ein Teil der Exante-Beiträge soll – entsprechend der zweiten Säule – in Prämien für eine Versicherungssumme mit fixer Deckungssumme gehen, bis ein zur Entschädigungsleistung verfügbares Vermögen in attraktiver Höhe erreicht ist.

Zusätzlich, sollten Säule 1 und Säule 2 zur Aufbringung des Entschädigungsbetrages nicht ausreichen, können im Entschädigungsfall Sonderbeiträge – begrenzt mit den fixen Gemeinkosten – eingehoben werden (dritte Säule). Die Wertpapierfirmen sin...

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