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Nachweis des Eigentumsübergangs als Voraussetzung einer Grundbuchsberichtigung nach Abspaltung
1. Im Zuge einer Abspaltung zur Aufnahme geht das davon betroffene Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Gesellschaft über; die dadurch bewirkte außerbücherliche Rechtsänderung bei Liegenschaften kann durch Berichtigung des Grundbuchs nach § 136 Abs 1 GBG nachvollzogen werden.
2. Die Identität der vertragsschließenden (übertragenden) Gesellschaft und der Liegenschaftseigentümerin ist durch Vorlage eines beglaubigten Firmenbuchauszugs mit historischen Daten nachzuweisen.
(LGZ Graz 4 R 224/07a; BG Graz-Ost TZ 29318/06)
Die Antragstellerin hatte im Zug der Übertragung eines Teilbetriebs einer (übertragenden) GmbH durch Abspaltung zur Aufnahme die zu diesem Teilbetrieb gehörenden Liegenschaften als übernehmende Gesellschaft im Weg der Gesamtrechtsnachfolge erworben. Sie begehrte die Berichtigung des Grundbuchs nach § 136 Abs 1 GBG.
Der Firmenwortlaut der – nach den vorgelegten Urkunden – übertragenden Gesellschaft wich vom Firmenwortlaut der im Grundbuch als Eigentümerin eingetragenen GmbH ab. Der Grundbuchanmeldung waren Firmenbuchauszüge der übernehmenden Gesellschaft angeschlossen, der Auszug mit historischen Daten war allerdings nicht beglaubigt.
Das Erstgericht w...