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EU: Kommissionsvorschlag für eine Änderung der 3. und der 6. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie über nationale Unternehmensverschmelzungen und -spaltungen
Entsprechend dem Ziel, den Verwaltungsaufwand, der die europäischen Unternehmen in ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten unnötig beeinträchtigt, abzubauen, legte die Kommission einen neuen Richtlinienvorschlag zur Verringerung des Verwaltungsaufwands bei der Verschmelzung bzw Spaltung europäischer Aktiengesellschaften vor. Der Vorschlag sieht vor allem eine Vereinfachung der Anforderungen hinsichtlich der Berichtspflichten und der Veröffentlichung der Verschmelzungs- bzw Spaltungspläne vor. Charlie McCreevy, zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, meinte dazu: „Mit diesem Vorschlag lösen wir einen weiteren Teil der Versprechen ein, die wir letztes Jahr gegeben haben. Die Richtlinien, die wir ändern wollen, sind rund 30 Jahre alt. Wir wollen den Verwaltungsaufwand für EU-Unternehmen auf ein Minimum beschränken, und müssen deshalb dafür sorgen, dass die Bestimmungen dem aktuellen Stand der Technik und den heutigen Geschäftsabläufen entsprechen.“
Der aktuelle Vorschlag zielt ua auf folgende Punkte ab:
Die Verringerung von Berichtspflichten der Gesellschaften bei Verschmelzungen und Spaltungen. Im Hinblick auf den Bericht des Leitungs- oder Verwaltungsorgans und die Zwischenbilanz...