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Ein eigenes Pflichtteilsrecht für Unternehmer? Zum Gesetzesvorschlag einer Arbeitsgruppe
Vor einiger Zeit wurde am Ludwig-Boltzmann-Institut für Rechtsvorsorge und Urkundenwesen eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich zum Ziel setzte, Lösungen zu erarbeiten, „um den Fortbestand von Unternehmen im Erbfall zu sichern“. Sie ging davon aus, dass die Ansprüche Pflichtteilsberechtigter die Erben unter Umständen dazu zwängen, das ererbte Unternehmen zu veräußern oder zu zerschlagen, um die Pflichtteilsansprüche befriedigen zu können. Man stellte sich vor allem Fälle vor, in denen das Hauptvermögen eines Erblassers in seinem Unternehmen besteht, sodass eine das Unternehmen ausklammernde letztwillige Vorsorge für den Noterben gar nicht möglich wäre. Seine Beteiligung am Unternehmen sei „unerwünscht“, ihn „auszuzahlen“ könne sich aber der Erbe nicht leisten, ohne auf Unternehmensvermögen zurückzugreifen. Dies zwinge den Erben, das Unternehmen zu verkaufen und den Noterben aus dem Erlös zu befriedigen oder das Unternehmen zu zerschlagen. Dadurch könne das Pflichtteilsrecht den letzten Willen des Erblassers „grundlegend unterlaufen“ und den Erben unzumutbare Nachteile zufügen.
I. Ansatzpunkte und Ziele
In ihren Betrachtungen stellt die Arbeitsgruppe zunächst das Pflichtteilsrecht al...