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iFamZ 1, Februar 2021, Seite 18

Vorschusserhöhung nach vorzeitigem Ende des Lehrverhältnisses

iFamZ 2021/8

§ 231 ABGB; § 19 Abs 2 UVG

Nur dann, wenn die Unterhaltsberechtigte nach der vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses am noch Ende Februar oder im März 2020 ein Lehrlingseinkommen bezogen hat, sind die Unterhaltsvorschüsse erst ab zu erhöhen, sonst ab .

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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