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GesRZ 4, August 2008, Seite 187

Kapitalmarktstärkungs- und Innovationsgesetz 2008

Am wurde das KMStIG 2008 zur Begutachtung versandt (207/ME BlgNR 23. GP). Mit diesem Gesetz soll ein Bundesgesetz über Investmentgesellschaften (Investmentgesellschaftengesetz – IGG) erlassen und das KStG 1988 geändert werden. Ziel ist es, die Gründung, Expansion oder Umstrukturierung von Unternehmen zu erleichtern. Der hohe Kapitalaufwand dieser Umstrukturierungsmaßnahmen wird vermehrt mit Eigenkapital in Form von Private Equity und Venture Capital (PE/VC) verwirklicht, weshalb es eines funktionierenden PE/VC-Markts bedarf. Eine Verbesserung der rechtlichen Grundlage ist aber nicht nur für die einzelnen Unternehmen, sondern auch für den Wirtschaftstandort Österreich wichtig, da in Unternehmen mit einer hohen Wachstums- und Innovationsorientierung investiert wird. Mit der Investmentgesellschaft (in Form einer KG oder AG) soll eine neue Struktur für die Veranlagung in Beteiligungen, die Risikokapital darstellen, geschaffen werden. Primär soll in Eigenkapital veranlagt werden, wobei eine branchenmäßige Beschränkungen in der Veranlagung nicht bestehen soll. Für die Behaltedauer der Beteiligungen sollen jedoch Grenzen definiert werden. Zur Verwahrung der Vermögenswerte und der Kontenf...

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