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GesRZ 1, Februar 2008, Seite 43

Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaft: Fremdübliche Vertragsgestaltung; Begründungspflicht der Behörde betreffend einen Vertrag zwischen einer AG und einer an ihr mit 83,33 % beteiligten GmbH über die Aufteilung des Gewinnes aus Wertpapiergeschäften; Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts; Umgehung der Großveranlagungsbestimmungen des § 27 BWG; Scheingeschäft.

§ 22 BAO

§ 27 BWG

Erkenntnis: Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes.

Bei der beschwerdeführenden Gesellschaft handelt es sich um ein Kreditinstitut. Die ihr mit Bescheid des erteilte Konzession beschränkt sich laut Prüfbericht der OeNB vom auf die in § 1 Abs 1 Z 7 BWG angeführten Bankgeschäfte (Handel auf eigene und fremde Rechnung mit im BWG taxativ angeführten Finanzinstrumenten) sowie auf die Bankgeschäfte nach § 1 Abs 1 Z 19 BWG (Finanzdienstleistungsgeschäft). Die Konzession für den Handel auf eigene und fremde Rechnung mit Finanzinstrumenten wurde unter der Einschränkung des § 57 Abs 2 BörseG erteilt, was – so der erwähnte Prüfbericht weiter – bedeutet, dass diese Geschäfte nur mit anderen zu diesen Geschäften berechtigten Kreditinstituten oder mit Wertpapierfirmen abgewickelt werden dürf...

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