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Staatliche Beihilfen: Vereinfachte Regeln für Gruppenfreistellungen – Kommission leitet Konsultationen ein
Die Europäische Kommission hat Konsultationen zum Entwurf einer neuen Verordnung eingeleitet, die darauf abzielt, mehr Beihilfen von der im EGV vorgesehenen Anmeldepflicht freizustellen. In der neuen sog Gruppenfreistellungsverordnung sollen zum einen die fünf geltenden Gruppenfreistellungsverordnungen (KMU-Beihilfen, Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen für KMU, Beschäftigungsbeihilfen, Ausbildungsbeihilfen und Regionalbeihilfen) zusammengefasst und die Anwendungsvorschriften zugleich vereinfacht werden. Zum anderen sollen mit der Verordnung drei neue Gruppen von Beihilfen von der Anmeldepflicht freigestellt werden: Umweltschutzbeihilfen, Risikokapitalbeihilfen sowie Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen für Großunternehmen. Die Mitgliedstaaten wären künftig nicht mehr verpflichtet, Beihilfen, die unter diese Verordnung fallen und die darin festgelegten Voraussetzungen erfüllen, bei der Kommission anzumelden und vor Gewährung der Beihilfen die Genehmigung der Kommission abzuwarten: Sie könnten ihre Beihilfemaßnahmen vielmehr sofort umsetzen. Die endgültige Fassung dieser Verordnung soll nach den Vorstellungen der Kommission bis Sommer 2008 angenommen werden. Die Ausarbeitung des ...