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GesRZ 3, Juni 2007, Seite 212

Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaft: Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern: Fremdüblichkeit; klarer und eindeutiger, nach außen zum Ausdruck kommender Inhalt; verdeckte (Gewinn-)Ausschüttungen; Betriebsvermögenseigenschaft; Abfertigung als verdeckte Ausschüttung?

§ 22 BAO

§ 7 Abs 2 KStG 1988

§ 27 Abs 1 Z 1 lit a iVm § 93 Abs 2 Z 1 EStG 1988

, 0021

Erkenntnis: Aufhebung der angefochtenen Bescheide wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes.

Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

2. Mietaufwendungen:

Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Anteilsinhabern als betriebliche Vorgänge setzt nach der Rspr des VwGH voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen stehen. Andernfalls liegen Ausschüttungs- bzw Einlagevorgänge vor, auch wenn die Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet werden. Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern finden nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen klaren und eindeutigen Inhalt haben und auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingu...

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