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Rekurslegitimation gegen die Eintragung der Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Das durch Gesellschafterbeschluss abberufene Aufsichtsratsmitglied einer GmbH ist zur Einbringung eines Rechtsmittels gegen die Eintragung seiner Abberufung ins Firmenbuch nicht legitimiert.
(LG Klagenfurt 5 Fr 5749/06p [5 Fr 3274/06z]; OLG Graz 4 R 165/06a)
Der Aufsichtsrat der GmbH besteht aus sieben Mitgliedern. Ihr Alleingesellschafter, ein österreichisches Bundesland, beabsichtigte, die Zahl der Aufsichtsräte auf vier Mitglieder zu reduzieren. Der Vertreter des Landes war zur Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung durch eine vom Landeshauptmann für die Landesregierung unterfertigte Vollmacht berechtigt. Er berief insgesamt fünf Aufsichtsratsmitglieder ab und bestellte zwei neue Mitglieder.
S. 203Über Anmeldung des Geschäftsführers der GmbH nahm das Erstgericht die Eintragung der neuen und die Löschung der abberufenen Aufsichtsratsmitglieder wie auch die Änderungen beim Vorsitzenden des Aufsichtsrats und bei seinen Stellvertretern im Firmenbuch vor.
Das Rekursgericht wies den Rekurs der abberufenen Aufsichtsratsmitglieder mangels Parteistellung zurück, weil die bloß deklarativ wirkende Eintragung im Firmen...