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GesRZ 3, Juni 2007, Seite 170

Ausgewählte Fragen zur Satzungsgestaltung bei der Societas Europaea

Susanne Kalss, Edith Hlawati, Maria Doralt und Nikolaus Adensamer

Mit der Zunahme von Europäischen Aktiengesellschaften (SE) in Österreich und dem deutlichen Interesse zahlreicher Unternehmen an der Rechtsform der SE steigt auch die Zahl der mit dieser Gesellschaftsform einhergehenden Rechtsfragen. Im Folgenden werden einige ausgewählte Fragen rund um die Satzungsgestaltung, insb zur Sacheinlagenpublizität bei der Umwandlung einer AG in eine SE, zu Aufgabenumschreibung und Arbeitsmodus für Vorstand und Aufsichtsrat sowie schließlich zu Gestaltungen rund um die Hauptversammlung, erörtert.

I. Die dualistische SE im Allgemeinen

Bekanntlich stellt es die SE-VO den Gesellschaften frei, durch Wahl in der Satzung für eine monistische oder dualistische SE zu optieren (Art 38). Im Allgemeinen ist aufgrund der Gleichstellung der SE mit der nationalen AG (Art 10 SE-VO) davon auszugehen, dass die dualistisch gestaltete SE mit der nationalen AG weitestgehend übereinstimmt. Ein genauerer Blick zeigt aber, dass die SE-VO auch für die dualistische SE einige Besonderheiten vorsieht, die von der nationalen Ausprägung der österreichischen AG abweichen. Zudem gewährt die SE-VO verschiedene Wahlrechte, die entweder auf nationaler oder auf individueller Ebene der Gesell...

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