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Budgetbegleitgesetz 2007: Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft
Das Budgetbegleitgesetz 2007 (BGBl I 2007/24 vom ) sieht ua eine Änderung bei der steuerlichen Behandlung von Forderungsnachlässen durch Gesellschafter von Kapitalgesellschaften vor (§ 8 KStG). Während bisher nach der Judikatur Forderungsverzichte von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft bei dieser generell als steuerneutrale Einlagen behandelt wurden (vgl ), soll in Hinkunft differenziert werden: Eine steuerneutrale Einlage liegt bei einem Forderungsverzicht des Gesellschafters nur insofern vor, als die Forderung im Zeitpunkt des Verzichts noch werthaltig ist. Soweit die Forderung zu diesem Zeitpunkt bereits uneinbringlich ist, führt der Forderungsverzicht bei der Tochterkapitalgesellschaft zu einem steuerpflichtigen Ertrag. Für die neue Regelung ist im Budgetbegleitgesetz 2007 keine In-Kraft-Tretens-Bestimmung vorgesehen. Nach Ansicht des BMF gilt die neue Rechtslage daher für alle Forderungsverzichte, die ab dem Tag nach der Veröffentlichung des Budgetbegleitgesetzes 2007 im BGBl vorgenommen werden.