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IRZ 6, Juni 2018, Seite 251

Trischberger: Liebe Leserinnen und Leser,

mit dem neuen Geschäftsjahr 2018 gelten neben den großen „neuen“ Standards IFRS 9Finanzinstrumente und IFRS 15Erlöse aus Verträgen mit Kunden weitere Neuerungen bzgl. Klarstellungen, die IFRS-Bilanzierer beachten müssen, z.B. hinsichtlich IAS 40, IFRS 2, IFRS 4. Eine attraktive Zusammenstellung finden Sie im entsprechenden Beitrag von Christian Zwirner und Corinna Boecker ab S. 253. Mit dabei: die Neuerungen der Interpretation IFRIC 22Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte oder erhaltene Gegenleistungen, die nun vor wenigen Wochen, Ende März 2018, in EU-Recht übernommen wurde. Die Interpretation stellt auf eine Anwendungsfrage bzgl. IAS 21Auswirkungen von Wechselkursänderungen ab. Sie behandelt die praxisrelevante Frage, welcher Wechselkurs für die Erfassung von Vermögenswerten, Aufwendungen und Erträgen aus einem Geschäftsvorfall zu verwenden ist, wenn das Unternehmen hierfür gleichzeitig einen nicht-monetären Posten für bereits geleistete oder erhaltene Vorauszahlungen in Fremdwährung ausbuchen muss.

[i]IFRIC 22 im „Praxistest“

IFRIC 22 ist nicht nur auf die Umsatzrealisation aus Verkaufsgeschäften anzuwenden, sondern auf alle Geschäftsvorfälle, bei denen das Unternehmen Anzahlungen in einer...

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