zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 11, November 2023, Seite 419

Schutzklausel in der Pensionsversicherung

Beschluss des Nationalrats vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, 803/BNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BNR/803.

Nach dem österreichische Pensionsversicherungsrecht richtet sich die Aufwertung der Pensionskontengutschrift nach der Aufwertungszahl, die zurückliegende Einkommensentwicklungen (Verhältnis der durchschnittlichen Beitragsgrundlage des zweitvorangegangenen Kalenderjahres zur durchschnittlichen Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Kalenderjahres) abbildet. Andererseits werden bestehende Pensionen jährlich entlang der rollierenden Inflation, die sich für den vom Juli des letzten Kalenderjahres rückgerechneten 12-Monate-Zeitraums ergibt, angehoben.

Demnach würden Pensionisten mit Stichtag 2024 entsprechend der Aufwertungszahl für 2024 eine um 3,5 % aufgewertete Gesamtkontengutschrift erhalten, während Pensionen mit Stichtag im Kalenderjahr 2023 aufgrund der zuletzt außerordentlich hohen Inflation mit um 9,7 % erhöht werden. Zur Vermeidung dieser D...

Daten werden geladen...