Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I.Umsetzung der Work-Life-Balance-Richtlinie
In der August-Ausgabe der ASoK wurde bereits der Initiativantrag, welcher zur Umsetzung der Work-Life-Balance-Richtlinie (im Folgenden kurz: WLB-Richtlinie), auch Vereinbarkeitsrichtlinie genannt, Änderungen im MSchG, im VKG, im UrlG, im AngG, im ABGB, im AVRAG, im GlBG, im LAG 2021, im KBGG sowie im FamZeitbG vorsieht (IA 3478/A 27. GP), vorgestellt. Am wurde in der zweiten Lesung im Nationalrat ein Abänderungsantrag zum Initiativantrag eingebracht und angenommen (AA-338 27. GP). Der Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der WLB-Richtlinie wurde vom Nationalrat beschlossen (801/BNR 27. GP).
Hier sollen ergänzend zum in der August-Ausgabe der ASoK veröffentlichten Beitrag zum Initiativantrag zur Umsetzung der WLB-Richtlinie die zusätzlichen Änderungen aus dem Abänderungsantrag vorgestellt werden.
1. Änderungen im MSchG und im VKG
1.1. Einbindung von Elternteilen in das 22 + 2-Modell, sofern der andere Elternteil keinen Karenzanspruch hat
Das MSchG und das VKG sehen die Regelung des zweiten Meldezeitpunktes für Eltern vor, bei denen ein Elternteil keinen Karenzanspruch hat (zB Selbständige, Arbeitslose oder Grenzgänger, die im Ausland keinen Karenzanspruch haben). Eine Teilung der Karenz ist mangels Karenzanspruchs des anderen Elternteils ...