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ASoK 7, Juli 2023, Seite 269

VI. Novelle des PrimVG und des ASVG

Thomas Krammer

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Primärversorgungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (RV 2087 BlgNR 27. GP), wurde am im Ministerrat beschlossen.

Darin sind unter anderen folgende Maßnahmen enthalten:

1. Beschleunigung des Auswahlverfahrens nach § 14 PrimVG sowie Schaffung eines verkürzten Auswahlverfahrens nach § 14a PrimVG

Das Auswahlverfahren für Primärversorgungseinheiten soll unter Beibehaltung einer Priorisierung bestimmter Bewerbergruppen zeitlich gestrafft werden (Abschaffung der bisherigen Stufenregelung).

Bestehen über sechs Monate zumindest zwei unbesetzte Planstellen im Bereich der Allgemeinmedizin bzw im Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde in einer Versorgungsregion, soll in einem solchen Fall ein (zusätzliches) verkürztes Auswahlverfahren nach § 14a PrimVG geschaffen werden.

2. Ermöglichung von Primärversorgungseinheiten für Kinder- und Jugendheilkunde

Die Einführung von Primärversorgungseinheiten, deren ärztliches Kernteam ausschließlich bzw überwiegend aus Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde besteht, soll ermöglicht werden. Bis dato können Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde lediglich ergänze...

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