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OGH 22.06.1993, 7Ob207/70

OGH 22.06.1993, 7Ob207/70

Rechtssätze


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Norm
RS0017530
Zur Frage des "Wegfalles einer typischen Vertragsvoraussetzung".
Normen
RS0032062
Die Übernahme der Bürgschaft für einen in seiner Höhe ziffernmäßig noch nicht feststehenden Kredit ist grundsätzlich wirksam und entspricht den Bedürfnissen des Wirtschaftslebens.
Norm
RS0032192
Bei einer Kreditbürgschaft ist im Zweifel ein Kündigungsrecht des Bürgen als der vermutlichen Absicht der Parteien entsprechend anzunehmen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0017530
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAG-32304