Investmentfonds in Fallbeispielen
4. Aufl. 2026
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S. 18II. Aufbau der steuerlichen Nachweise sowie der Steuererklärungen
A. Steuerdaten nach der FondsmeldeVO 2015
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Die Steuerdaten der InvF („steuerliche Behandlung“) wurden nach Erlassung des BudgBG 2011 anfänglich mit FMV 2012 (Übergangsregelung) geregelt. Die endgültige bzw derzeit gültige FondsmeldeVO (FMV 2015) gilt für seit dem bei der ÖKB eingehende Meldungen. Steuerliche Behandlungen werden durch die ÖKB nach Vorgaben des BMF auf Grundlage der durch den steuerlichen Vertreter gemeldeten Daten erstellt. In der Praxis bedeutet dies, dass die Programmierung und somit auch die erstellte steuerliche Behandlung durch die ÖKB erfolgen; die Verarbeitung der gemeldeten Daten (eine Art Saldenliste) erfolgt durch automatische Prozesse. Abweichende Meinungen (der Banken bzw von Steuerpflichtigen) werden daher nicht von der steuerlichen Behandlung berücksichtigt. Im Zeitablauf gab es folgende Kategorien von Steuerdaten:
KESt-Meldefonds seit (aktuell): Darstellung der Steuerdaten nach der FMV 2015 einheitlich für in- und ausländische InvF. Für inländische InvF kann auf den Webseiten der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft eine gekürzte (und insb übersichtlichere) Darstellung der steuerlichen Daten abgefr...