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IRZ 12, Dezember 2014, Seite 487

Einblicke in die Beziehungen zu anderen Unternehmen

Die vom IASB verfolgten Ziele des IFRS 12 im Praxistest

Anita Dietrich und Carolin Stoek

Die Angabepflichten des IFRS 12 zu Anteilen an anderen Unternehmen sind für Unternehmen innerhalb der Europäischen Union erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. IFRS 12 enthält im Vergleich zu den bisherigen Regelungen einige neue Angabepflichten. Besondere Aufmerksamkeit erhalten dabei die neuen Angaben zu (nicht) konsolidierten strukturierten Unternehmen, aber auch kleinere Erweiterungen der Informationspflichten sind zu beachten. Im vorliegenden Artikel beschäftigen sich die Autoren mit der Frage, wie die Anforderungen von den Erstanwendern umgesetzt wurden und ob hiermit auch der Zielsetzung der Angabe ausreichend Rechnung getragen wurde. Ausgewertet wurden die Konzernabschlüsse von insgesamt vierzehn Kreditinstituten und Versicherungen, die IFRS 12 bereits in ihren Konzernabschlüssen zum erstmals angewendet haben.

1. Die Umsetzung der neuen Angabepflichten nach IFRS 12 bei Erstanwendern

Von Analysten und anderen Bilanzadressaten wurde bereits seit Längerem kritisiert, die IFRS würden zu wenig Einblick in die Beziehungen des berichterstattenden Unternehmens zu anderen Unternehmen geben. Die Finanzmarkt...

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