Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auskunftsanspruch über Bewegungen auf Kleinbetragssparbüchern
iFamZ 2021/185
Inhaberpapiere (Losungswort- bzw Kleinbetragssparbücher gem § 31 Abs 3 BWG) erfordern vom Inhaber keinen Nachweis seiner materiellen Berechtigung aus dem Papier. Bei der Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs durch Erben ist bei Kleinbetragssparbüchern aber der Nachweis erforderlich, dass der Verstorbene im Todeszeitpunkt Urkundeninhaber war oder über einen die Urkunden ersetzenden Gerichtsbeschluss nach § 13 Kraftloserklärungsgesetz verfügte.