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Einführung in das Salzburger Bau- und Raumplanungsrecht
Stegmayer/Thaller

Einführung in das Salzburger Bau- und Raumplanungsrecht

3. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4907-8

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Dokumentvorschau
Einführung in das Salzburger Bau- und Raumplanungsrecht (3. Auflage)

S. 247Bebauungsgrundlagengesetz

(Gesetz vom über die zweckmäßige Gestaltung der Grundstücke im Bauland, die Schaffung von Bauplätzen und die Lage der Bauten im Bauplatz [Bebauungsgrundlagengesetz - BGG])

LGBl 1968/69 idF LGBl 2025/78

I. Abschnitt

Beschränkungen für die Änderung von Grundstücken

§ 1 Bewilligungsbedürftige und unzulässige Änderungen

(1) (Anm.: entfallen auf Grund LGBl. Nr. 152/1993)

(2) (Anm.: entfallen auf Grund LGBl. Nr. 152/1993)

(3) Zum Zweck der Errichtung von Austraghäusern oder Bauten für Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft gemäß § 2 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994 (§ 48 Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009) oder nach Errichtung derselben dürfen Grundstücke weder geteilt oder vereinigt noch vom Gutsbestand einer Grundbuchseinlage ab- und dem Gutsbestand einer anderen Grundbuchseinlage zugeschrieben werden.

§ 2 Bewilligungsverfahren

(aufgehoben durch LGBl. Nr. 152/1993)

§ 3 Grundbücherliche Eintragungen

(1) Die Erteilung von Bauplatzerklärungen für Austraghäuser oder für Bauten für Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft (§ 1 Abs. 3) ist dem Grundbuchsgericht und dem Vermessungsamt unter Anschluß der Planunterlagen unverzüglich bekanntzugeben. Das Grundbuchsgericht hat das Verbot nach § 1 Abs. 3 in der Grundbuchseinlage von Amts wegen anzumerken.

§ 4

(Anm.: entfallen auf Grund LGB...

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