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iFamZ 4, August 2021, Seite 226

Beweislast für Formunwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung

iFamZ 2021/184

§§ 579, 601 ABGB

Liegt eine äußerlich der vorgeschriebenen Form entsprechende schriftliche letztwillige Erklärung vor, obliegt der Beweis für deren formelle Ungültigkeit dem die Gültigkeit Bestreitenden.

Rubrik betreut von: Patrick Schweda
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