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iFamZ 4, August 2021, Seite 226
Beweislast für Formunwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung
iFamZ 2021/184
Liegt eine äußerlich der vorgeschriebenen Form entsprechende schriftliche letztwillige Erklärung vor, obliegt der Beweis für deren formelle Ungültigkeit dem die Gültigkeit Bestreitenden.