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Bewertung einer ausländischen Fondsbeteiligung
Aus der Erbrechtspraxis des Dr. S.
I. Sachverhalt
Der Erblasser war im mittleren Management einer international tätigen Großbank tätig. Zu seinem Aufgabenbereich gehörten insb der Handel mit Wertpapieren sowie der Vertrieb diverser Finanzprodukte. Da er sich auch privat für diesen Themenkomplex interessierte, hatte er zu Lebzeiten persönlich in einen neu aufgelegten deutschen Venture Capital Fonds investiert. Der Anfrage des Gerichtskommissärs um Bekanntgabe des Werts der Fondsbeteiligung kommt die Fondsgesellschaft mit dem Hinweis nicht nach, diesen mangels Rückkaufswerts nicht beziffern zu können. Zudem gibt die Fondsgesellschaft bekannt, dass es sich gegenständlich um einen jungen Fonds handelt, der Erblasser eine Beitrittserklärung (zu diesem Fonds) abgegeben hat und daraus die Verpflichtung zur Einzahlung von weiteren 20.000 € (in den Fonds) resultiert. Unter einem meldet die Fondsgesellschaft diesen Betrag als Forderung gegen die Verlassenschaft an. Nicht zuletzt aufgrund des Antrags des pflichtteilsberechtigen Sohnes auf Schätzung und Inventarisierung der Verlassenschaft scheiden Parteiangaben (vgl § 167 Abs 1 AußStrG) zum Wert der Fondsbeteiligung a priori aus. Wie hat der Gerichtskommissär nun bei der Inventarisierung dieser F...