OGH 21.11.2022, 4Ob135/80
OGH 21.11.2022, 4Ob135/80
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS0051180 | Liegt die Bestimmung der Prämienhöhe allein im subjektiven Ermessen des Arbeitgebers oder eines von ihm Beauftragten, liegt keine "Entgeltfindungsmethode" im Sinn § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG vor; das gänzliche Fehlen einer im voraus nach allgemeinen Merkmalen umschriebenen und daher im Einzelfall nachvollziehbaren Berechnungsgrundlage schließt die Annahme eines "Leistungsentgeltes" von vornherein aus. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0051180 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAG-29539