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OGH 21.11.2022, 4Ob135/80

OGH 21.11.2022, 4Ob135/80

Rechtssatz


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Normen
ArbVG §96 Abs1 Z4
ArbVG §97 Abs1 Z16
AnhIII zum KollV für Bauindustrie und Baugewerbe §2 Abs3
RS0051180
Liegt die Bestimmung der Prämienhöhe allein im subjektiven Ermessen des Arbeitgebers oder eines von ihm Beauftragten, liegt keine "Entgeltfindungsmethode" im Sinn § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG vor; das gänzliche Fehlen einer im voraus nach allgemeinen Merkmalen umschriebenen und daher im Einzelfall nachvollziehbaren Berechnungsgrundlage schließt die Annahme eines "Leistungsentgeltes" von vornherein aus.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0051180
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAG-29539