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ERV 2021 § 4. Übermittlung im Wege von FinanzOnline, BGBl. II Nr. 27/2025, gültig von 24.12.2021 bis 31.12.2025

§ 4. Übermittlung im Wege von FinanzOnline

Die elektronische Übermittlung von Eingaben, Beilagen und Erledigungen im Firmenbuchverfahren kann im Wege von FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at) gemäß der Schnittstellenbeschreibung (§ 7) erfolgen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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