ERV 2021 § 4. Übermittlung im Wege von
FinanzOnline, BGBl. II Nr. 27/2025, gültig von 24.12.2021 bis 31.12.2025
§ 4. Übermittlung im Wege von FinanzOnline
Die elektronische Übermittlung von Eingaben, Beilagen und Erledigungen im Firmenbuchverfahren kann im Wege von FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at) gemäß der Schnittstellenbeschreibung (§ 7) erfolgen.
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