VwGH 15.03.1961, 2175/60
VwGH 15.03.1961, 2175/60
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Wenn ein Wiedereinsetzungsantrag der versäumten Berufung nicht angeschlossen war, ist dieser abzuweisen. Das Ersuchen um die Bewilligung der Wiedereinsetzung, damit der Befragte "Gelegenheit bekomme, das ihm zustehende Rechtsmittel einzubringen", ist nicht als Berufung zu werten. Hier handelt es sich um kein (verbesserungsfähiges) Formgebrechen nach § 13 Abs 3 AVG. * E , 2175/60 #1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1961:1960002175.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAG-28692