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VwGH 19.02.1960, 1284/59

VwGH 19.02.1960, 1284/59

Rechtssatz


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Normen
DBAbk BRD 1955 Art1;
GewStG §7 Z8;
RS 1
Bei der Bemessung der Gewerbesteuer sind auch die Hälften der Mieten für Fahrzeuge eines ausländischen (deutschen) Unternehmers dem Gewerbeertrag hinzuzuschlagen. Der Umstand, daß diese Mieten beim ausländischen Vermieter ohnehin auch durch die Gewerbesteuer erfaßt werden, ändert an der Hinzurechnung bei der Veranlagung der österreichischen Gewerbesteuer nichts. Auch die Vorschriften des Doppelbesteuerungsvertrages mit Deutschland vom Jahre 1955 stehen dem nicht entgegen, den durch diesen Vertrag wird nur die Besteuerung einer und derselben Person mit derselben Steuer in Österreich und Deutschland teilweise ausgeschlossen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2176 F/1960
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1960:1959001284.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAG-28106