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OGH 21.11.1991, 9Os34/73

OGH 21.11.1991, 9Os34/73

Rechtssatz


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Norm
RS0087068
Vor der Hauptverhandlung muß das Ergebnis der rechtskräftigen Abgabenfestsetzung vorliegen. Die Überprüfung der Abgabenschuldigkeit, allenfalls durch einen Sachverständigen, ist daher unzulässig.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0087068
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAG-27739