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OGH 16.10.1958, 2Ob163/58

OGH 16.10.1958, 2Ob163/58

Rechtssätze


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Normen
RS0039939
Die Beweislastverteilung ist revisibel; ihre grundsätzliche Regel lässt sich auf die knappe Formel bringen, dass jede Partei die Voraussetzungen der ihr günstigen Norm zu behaupten und zu beweisen hat. Erfahrungssätze, die zur Feststellung des Tatbestandes herangezogen wurden, sind einer Anfechtung durch Revision entzogen.
Norm
RS0043532
Eine Verletzung von psychologischen Erfahrungssätzen, die die Wahrscheinlichkeit gewisser Verhaltungsweisen zum Gegenstand haben, auf dem Gebiete der Beweiswürdigung kann nicht den Revisionsgrund des § 503 Z 4 ZPO abgeben.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0039939
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAG-27675