OGH 16.10.1958, 2Ob163/58
OGH 16.10.1958, 2Ob163/58
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS0039939 | Die Beweislastverteilung ist revisibel; ihre grundsätzliche Regel lässt sich auf die knappe Formel bringen, dass jede Partei die Voraussetzungen der ihr günstigen Norm zu behaupten und zu beweisen hat. Erfahrungssätze, die zur Feststellung des Tatbestandes herangezogen wurden, sind einer Anfechtung durch Revision entzogen. |
Norm | ZPO §503 Z4 E4c4 |
RS0043532 | Eine Verletzung von psychologischen Erfahrungssätzen, die die Wahrscheinlichkeit gewisser Verhaltungsweisen zum Gegenstand haben, auf dem Gebiete der Beweiswürdigung kann nicht den Revisionsgrund des § 503 Z 4 ZPO abgeben. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0039939 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAG-27675