Suchen Kontrast Hilfe
OGH 10.05.1990, 13Os104/80

OGH 10.05.1990, 13Os104/80

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS0086761
Änderung eines Freispruchs nach § 259 Z 3 StPO in einen solchen nach § 214 FinStrG, wenn die zum Nachteil des Angeklagten ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde sich auf § 281 Abs 1 Z 9 a StPO (und dieser Nichtigkeitsgrund auch in Richtung Unzuständigkeit ausgeführt ist) stützt.
Norm
RS0086773
Ein Freispruch nach § 259 Z 3 StPO, der aus den Gründen ersichtlich sich bloß auf die Ablehnung der Zuständigkeit stützt, hindert nicht ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0086761
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAG-27627