OGH 10.05.1990, 13Os104/80
OGH 10.05.1990, 13Os104/80
Rechtssätze
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Normen | |
RS0086761 | Änderung eines Freispruchs nach § 259 Z 3 StPO in einen solchen nach § 214 FinStrG, wenn die zum Nachteil des Angeklagten ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde sich auf § 281 Abs 1 Z 9 a StPO (und dieser Nichtigkeitsgrund auch in Richtung Unzuständigkeit ausgeführt ist) stützt. |
Norm | |
RS0086773 | Ein Freispruch nach § 259 Z 3 StPO, der aus den Gründen ersichtlich sich bloß auf die Ablehnung der Zuständigkeit stützt, hindert nicht ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Strafrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0086761 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAG-27627