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IRZ 5, Mai 2018, Seite 227

Sachgründung gemeinschaftlicher Tätigkeiten

Marc Schild

Im Rahmen der bilanziellen Nachzeichnung von Sachgründungen gemeinschaftlich geführter Gesellschaften sieht sich die Bilanzierungspraxis mit einem inkonsistenten Regelwerk konfrontiert. Ein bis dato nicht von der EU indossierter Änderungsstandard vom September 2014 möchte zumindest im Hinblick auf „at equity“ bilanzierte Gemeinschaftsunternehmungen das zwischen IFRS 10 und IAS 28 bestehende Spannungsverhältnis auflösen, bei dem Ersterer eine vollständige Erfolgserfassung fordert, Letzterer hingegen nur eine Gewinnvereinnahmung im Umfang des Fremdanteils sieht. Hinsichtlich des Falls der quotal bilanzierten gemeinschaftlichen Tätigkeit findet sich mit IFRS 11.21A eine bereits nach den EU-IFRS anzuwendende Neuregelung, die auf Sachgründungsvorgänge ausstrahlt. Welche Bilanzierungskonsequenzen sich aus der Norm ergeben, soll Gegenstand des vorliegenden Beitrags sein.

1. Die Sacheinlage einer Mehrheitsbeteiligung als Anwendungsfall von IFRS 10.25 und IFRS 11.21A

IFRS 11 differenziert eine gemeinsam geführte Beteiligungsgesellschaft in Gemeinschaftsunternehmungen und gemeinschaftliche Tätigkeiten. Nach IFRS 11.16 liegt eine Gemeinschaftsunternehmung vor, wenn die Kooperationspartner Recht...

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