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Personalverrechnung: eine Einführung 2026
Prinz

Personalverrechnung: eine Einführung 2026

Rechtliche Grundlagen. Erläuterungen. Gelöste Beispiele

34. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5301-3

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Personalverrechnung: eine Einführung 2026 (34. Auflage)

S. 39820. Veranlagungsverfahren und Freibetragsbescheid

20.1. Allgemeines

Das EStG sieht vor, dass Freibeträge grundsätzlich im Zuge der Veranlagung beim Wohnsitzfinanzamt geltend gemacht werden.

Beispielhafte Darstellung des Veranlagungsverfahrens


Tabelle in neuem Fenster öffnen
2025
2026
2027
2028
ⒸⒹ

Das Finanzamt führt im Kalenderjahr 2026 für das Kalenderjahr 2025 eine Veranlagung (→ 20.3.) durch. Im Zuge der Veranlagung finden geltend gemachte Freibeträge (→ 20.2.) Berücksichtigung.

Nach der Durchführung der Veranlagung für 2025 erhält der Arbeitnehmer

Ⓐ einen Einkommensteuerbescheid (Veranlagungsbescheid = Mitteilung über die Erledigung und über das Ergebnis der Veranlagung 2025),

Ⓑ ev. einen Vorauszahlungsbescheid (nur bei einer Pflichtveranlagung, → 20.3.2.) für das Kalenderjahr 2026 und Folgejahre,

Ⓒ ev. einen Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr 2027 (dieser enthält grundsätzlich jene Freibeträge, die bei der Veranlagung 2025 berücksichtigt worden sind) und

Ⓓ ev. eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2027 (diese enthält die im Freibetragsbescheid angeführten Freibeträge).

20.2. Freibeträge

Zu den Steuerermäßigungen, die grundsätzlich auf Antrag (amtliches Formular L 1) des Arbeitnehmers in ...

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