VwGH 17.09.1968, 0398/64
VwGH 17.09.1968, 0398/64
Rechtssätze
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Norm | PreistreibereiG 1959 §1; |
RS 1 | Die Übertretung des § 1 PreistreibereiG ist kein Erfolgs-, sondern ein Ungehorsamsdelikt. |
Normen | |
RS 2 | Die Mitwirkungspflicht des Beschuldigten im Strafverfahren erfordert es, seine Verantwortung nicht darauf zu beschränken, die ihm vorgehaltenen konkreten Erhebungsergebnisse für unrichtig zu erklären, ohne diesen Erhebungsergebnissen ebenso konkrete Behauptungen entgegenzusetzen und entsprechende Beweise anzubieten. Unterläßt er dies, so bedeutet es keinen Verfahrensmangel, wenn die Behörde von Amts wegen keine weiteren Beweiserhebungen durchführt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 7400 A/1968 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1968:1964000398.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAG-23795