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VwGH 17.09.1968, 0398/64

VwGH 17.09.1968, 0398/64

Rechtssätze


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Norm
PreistreibereiG 1959 §1;
RS 1
Die Übertretung des § 1 PreistreibereiG ist kein Erfolgs-, sondern ein Ungehorsamsdelikt.
Normen
AVG §39 Abs2;
PreistreibereiG 1950 §1;
VStG §25 Abs2;
VwRallg;
RS 2
Die Mitwirkungspflicht des Beschuldigten im Strafverfahren erfordert es, seine Verantwortung nicht darauf zu beschränken, die ihm vorgehaltenen konkreten Erhebungsergebnisse für unrichtig zu erklären, ohne diesen Erhebungsergebnissen ebenso konkrete Behauptungen entgegenzusetzen und entsprechende Beweise anzubieten. Unterläßt er dies, so bedeutet es keinen Verfahrensmangel, wenn die Behörde von Amts wegen keine weiteren Beweiserhebungen durchführt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 7400 A/1968
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1968:1964000398.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAG-23795