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IRZ 11, November 2020, Seite 487

Höhere Transparenz durch die Umstellung auf das Umsatzkostenverfahren – ein Praxisbericht

Patrick Riner und Kurt Ledermann

Der Schweizer Rieter-Konzern stellte die Erfolgsrechnung im Jahr 2019 auf das Umsatzkostenverfahren um. Die Umstellung erforderte tiefgreifende Änderungen in den ERP-Systemen und in den Prozessen. Der Nutzen der erhöhten Transparenz in Bezug auf Deckungsbeiträge und Kosten übersteigt den Aufwand für die Umstellung allerdings bei Weitem. Die Kostentransparenz ist aufgrund der großen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zudem von besonderer Bedeutung. Der Beitrag berichtet über Konzept und Struktur des Projekts, über Vor- und Nachteile, wesentliche Umsetzungsfragen und darüber, welche Erfahrungen der Konzern im Umstellungsprojekt gemacht hat – ein aufschlussreicher Praxisbericht.

1. Einleitung

Die Erfolgsrechnung ist in der Schweiz ein zentraler Bestandteil der Jahresrechnung eines Unternehmens. Sie beinhaltet Erträge und Aufwendungen über einen bestimmten Zeitraum und stellt damit die Herleitung des Gewinns dar. In Deutschland und in Österreich wird die Erfolgsrechnung als Gewinn- und Verlustrechnung bezeichnet. Für die Erfolgsrechnung gibt es gem. Schweizer Obligationenrecht zwei Formen (Art. 959b OR): das Gesamtkostenverfahren (Produktionserfolgsrechnung) und das Umsatzkostenverfahren (Absatzerfolgsrechnung). Die beiden Methoden sind im Wesentlichen deckungsgleich mit den beiden unter IFRS erlaubten Darstellungsformen (IAS 1.99 ff., vgl. Abb. 1 und 2). Im Gegensatz zu IFRS sieht das Obligationenrecht allerdings den Ausweis von betriebsfremden und außerordentlichen Positionen vor.

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