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VwGH 29.01.1965, 1970/64

VwGH 29.01.1965, 1970/64

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Wenn aus einer ärztlichen Bescheinigung weder hervorgeht, daß der Antragsteller in einem Ausmaß beeinträchtigt war, daß seine Dispositionsfähigkeit ausgeschlossen ist, noch ersichtlich ist, daß inzwischen eine Besserung eingetreten ist, liegt kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor. *

B , 1970/64 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001970.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAG-21336