VwGH 29.01.1965, 1970/64
VwGH 29.01.1965, 1970/64
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS 1 | Wenn aus einer ärztlichen Bescheinigung weder hervorgeht, daß der Antragsteller in einem Ausmaß beeinträchtigt war, daß seine Dispositionsfähigkeit ausgeschlossen ist, noch ersichtlich ist, daß inzwischen eine Besserung eingetreten ist, liegt kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor. * B , 1970/64 #1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1964001970.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAG-21336