OGH 25.08.2020, 1Ob45/62
OGH 25.08.2020, 1Ob45/62
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | MG §19 Abs2 Z4 Aa MRG §30 Abs2 Z3 B |
RS0067939 | Beim Kündigungsgrund nach § 19 Abs 2 Z 4 MG kommt es nicht darauf an, ob bereits eine erhebliche Schädigung des Hauses eingetreten ist, sondern der Kündigungsgrund liegt auch schon dann vor, wenn eine solche Schädigung infolge des Verhaltens des Mieters droht. |
Normen | |
RS0021058 | Die Abmahnung ist dann ein Erfordernis redlicher Rechtsausübung, wenn dem Bestandnehmer die Schädlichkeit des Gebrauches nicht ohne weiteres erkennbar ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0067939 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAG-20880