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OGH 25.08.2020, 1Ob45/62

OGH 25.08.2020, 1Ob45/62

Rechtssätze


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Normen
MG §19 Abs2 Z4 Aa
MRG §30 Abs2 Z3 B
RS0067939
Beim Kündigungsgrund nach § 19 Abs 2 Z 4 MG kommt es nicht darauf an, ob bereits eine erhebliche Schädigung des Hauses eingetreten ist, sondern der Kündigungsgrund liegt auch schon dann vor, wenn eine solche Schädigung infolge des Verhaltens des Mieters droht.
Normen
RS0021058
Die Abmahnung ist dann ein Erfordernis redlicher Rechtsausübung, wenn dem Bestandnehmer die Schädlichkeit des Gebrauches nicht ohne weiteres erkennbar ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0067939
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAG-20880