IFRS versus UGB
4. Aufl. 2026
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S. 71V. IAS 12 Ertragsteuern
A. Zielsetzung und Gliederung
Zielsetzung ist die Regelung der Bilanzierung der Ertragsteuern. Sie gliedern sich in:
laufende Steuern, ds Steuern, die auf das steuerrechtliche Ergebnis entfallen und
latente Steuern, ds Steuern, die auf temporäre Differenzen entfallen, welche erst in einer künftigen Periode in das steuerrechtliche Ergebnis einfließen.
Die nachfolgende Darstellung konzentriert sich auf den Ansatz, die Anwendung, die Ermittlung und die Bilanzierung von latenten Steuern im Einzel- und Konzernabschluss.
B. Definitionenund Praxisbeispiele
Temporäre Differenzen sind Unterschiedsbeträge zwischen dem (IFRS-)Buchwert und dem Steuerwert („steuerlicher Buchwert“) eines Vermögenswertes oder einer Schuld. Bei diesen zeitlich begrenzten Differenzen kehrt sich ein zu hoher bzw zu niedriger Steueraufwand in den Folgeperioden wieder um. Sie können entweder zu versteuernde oder abzugsfähige temporäre Differenzen sein:
-Zu versteuernde temporäre Differenzen (passive latente Steuern) sind erst in künftigen Perioden steuerpflichtig. Sie führen zu Steuerbelastungen.
-Abzugsfähige temporäre Differenzen (aktive latente Steuern) sind erst in künftigen Perioden steuerlich abzugs...