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Die zentral zuständige Aufsichtsbehörde und das duale Prüfsystem im Bereich der Rechnungslegungskontrolle
Zur Auslegung des der EU-Transparenzrichtlinie
Im November 2018 hielt der österreichische Bundesminister für Finanzen (BMF) im Ministerrat einen Vortrag über die geplante Reform der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA). Die Reform soll dem Zweck dienen, „das Gesamtsystem der Finanzmarktaufsicht effizienter auszurichten“ und insbesondere Doppelgleisigkeiten abzubauen, schnellere Entscheidungsprozesse zu etablieren und klare Ansprechpartner und Entscheidungswege zu bieten. Dazu schlägt der BMF eine Reihe legistischer Maßnahmen vor, wie etwa die Bündelung der Agenden der Bankenaufsicht bei der FMA.
Ergänzend hielt der BMF in einem Satz, der den Anknüpfungspunkt für den gegenständlichen Beitrag bildet, fest: „Die FMA gibt die Kompetenz für die Rechnungslegungskontrolle an die Abschlussprüferaufsichtsbehörde ab.“ Darauf aufbauend ist zu untersuchen, ob und inwieweit die derzeit in Österreich vorgesehene duale Prüfstruktur im Bereich der Rechnungslegungskontrolle aus unionsrechtlicher Perspektive beibehalten werden kann.
Diese Frage wird nach Analyse der einschlägigen unionsrechtlichen Vorgaben und der Darstellung der geltenden österreichischen Umsetzung erörtert.
1. Rechtliche Ausgangslage
1.1. Unionsrecht
Die Transparenzrichtlinie (im Folgenden TRL)