ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2026
1. Aufl. 2026
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S. 803. Zusammenfassung weiterer wichtiger Gerichtsentscheidungen
Widerspricht eine rückwirkende Krankschreibung der geltenden gesetzlichen Lage?
Die Ansicht, dass rückwirkende Krankschreibungen „aufgrund der geltenden gesetzlichen Lage nicht möglich“ sind, trifft nicht zu, sondern kommen solche durchaus berechtigt vor, zumal die Arztbesuche zB auf die Ordinationszeiten abgestimmt werden müssen. Erfolgt daher eine Krankschreibung durch einen Arzt rückwirkend, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die Arbeitsverhinderung schon zu diesem Zeitpunkt vorgelegen ist. Dem AG steht aber die Möglichkeit offen, zu beweisen, dass der AN unabhängig von der Krankschreibung objektiv nicht arbeitsunfähig war.
Hierzu ist anzumerken, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht jedenfalls um 00:00 Uhr des ersten Tages der Krankschreibung begonnen haben muss. Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich an einem bestimmten Tag aufgelöst und geht der AN am selben Tag zum Arzt und wird ab diesem Tag krankgeschrieben, so handelt es sich nicht um eine einvernehmliche Auflösung während eines Krankenstands, wenn das Schwindelgefühl erst einige Zeit nach dem Abschluss der einvernehmlichen Auflösung eingetreten ist.
Kann...