Gemeinnützige Organisationen in der Praxis
3. Aufl. 2026
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S. 102Irrtum 6
1. Der gute Zweck heiligt alle Mittel - Jede Tätigkeit ist erlaubt
Bei NPOs ist aufgrund der Tätigkeiten zwischen Organisationen mit und ohne steuerliche Begünstigungen zu unterscheiden. Nicht alle Tätigkeiten, die dem guten Zweck dienen, sind automatisch steuerlich begünstigt. Charity Veranstaltungen, Punschstände oder Fundraising Events können bei fehlenden formalen Voraussetzungen schnell zu einer Steuerpflicht führen. Im Worst-Case gehen durch solche Aktivitäten sämtliche steuerlichen Begünstigungen verloren, was zu entsprechend hohen Steuernachzahlungen führen kann. Auch für die Veranlagung überschüssiger und noch nicht verbrauchter Mittel sollten unbedingt Vorkehrungen getroffen werden, um nicht die steuerlichen Begünstigungen zu verlieren.
1.1. Abgabenrechtlich begünstigte Zwecke
Bei kumulativer Erfüllung folgender Voraussetzungen stehen der Organisation abgabenrechtliche Begünstigungen zu (die einzelnen Voraussetzungen werden in den nachstehenden Kapiteln noch näher erläutert):
Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke;
ausschließliche und unmittelbare Förderung dieser Zwecke;
vollständige Verankerung dieser Grundsätze in der Rechtsgrundlage (zB Satz...