Gemeinnützige Organisationen in der Praxis
3. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 19Irrtum 1
1. NPOs können nur in der Rechtsform von Vereinen geführt werden
Unter Non Profit Organisationen (kurz NPOs) werden insbesondere Organisationen verstanden, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (siehe Kapitel 12 - ABC der begünstigten Zwecke) verfolgen und auf die folgende Mindestkriterien zutreffen:
sie verfügen über ein Mindestmaß an formaler Organisation samt Rechtsform und unterscheiden sich von spontanen Initiativen, die lediglich temporär und anlassbezogen in Erscheinung treten;
es handelt sich um private, nicht-staatliche Organisationen, die allerdings durch öffentliche Stellen finanziert werden können;
die Einnahmen der Organisation werden für den Organisationszweck verwendet, es erfolgt keine Ausschüttung von Überschüssen an Mitglieder oder Eigentümer;
die Entscheidung über die Mittelverwendung liegt bei der Organisation selbst oder sie ist - bei internationalen Organisationen - zumindest in die Entscheidung darüber eingebunden;
es gibt ein Mindestmaß an Freiwilligkeit, die sich auf ausführende Tätigkeiten, auf Funktionärstätigkeiten oder auf freiwillige Zuwendungen in Form von Geld- oder Sachspenden bezieht.
Gemeinnützige Organisationen können insbesondere...