VwGH 14.01.1980, 3519/78
VwGH 14.01.1980, 3519/78
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS 1 | Die Widmung eines Gebietes als Bauland im Rahmen der örtlichen Raumplanung rechtfertigt es für sich allein noch nicht, ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück ohne weiteres dem Grundvermögen zuzuordnen. |
Norm | |
RS 2 | Eine Zuordnung zum Grundvermögen setzt nicht voraus, daß das Grundstück zum betreffenden Stichtag vollkommen aufgeschlossen ist. Entscheidend ist vielmehr, ob in naher Zukunft eine Verwendungsänderung als wahrscheinlich anzusehen ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1978003519.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAG-20558