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VwGH 14.01.1980, 3519/78

VwGH 14.01.1980, 3519/78

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Die Widmung eines Gebietes als Bauland im Rahmen der örtlichen Raumplanung rechtfertigt es für sich allein noch nicht, ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück ohne weiteres dem Grundvermögen zuzuordnen.
Norm
RS 2
Eine Zuordnung zum Grundvermögen setzt nicht voraus, daß das Grundstück zum betreffenden Stichtag vollkommen aufgeschlossen ist. Entscheidend ist vielmehr, ob in naher Zukunft eine Verwendungsänderung als wahrscheinlich anzusehen ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1978003519.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAG-20558