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SWK 4, 10. Februar 2026, Seite 170

Allgemeines zum Formular E 1

Das Formular E 1 hat neun Seiten. Zusätzlich dazu gibt es Erklärungsbeilagen:

  • E 1a - Beilage für betriebliche Einkünfte;

  • E 1a-K - Beilage für Kleinbetriebe;

  • E 1b - Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung;

  • E 1c - Beilage für pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft;

  • E 1kv - Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen;

  • S. 171 E 11 - Beilage für Beteiligungseinkünfte;

  • L 1ab - Beilage zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen;

  • L 1k - Beilage für kinderbezogene Angaben;

  • L 1k-bF - Beilage für besondere Fälle des Familienbonus Plus;

  • L 1d - Beilage zur Berücksichtigung von Sonderausgaben;

  • L 1i - Beilage für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug bzw mit Auslandsbezug, Zusatzangaben bei Erfüllung bestimmter grenzüberschreitender Kriterien und für den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs 4 EStG).

Das Formular E 1 und die jeweils erforderlichen Beilagen bilden zusammen die Einkommensteuererklärung.

Im Formular der Einkommensteuererklärung finden sich Zahlen in kleinen Rechtecken. Diese Zahlen verweisen auf die entsprechenden Abschnitte des Formulars E 2 „Ausfüllhilfe zur Einkommensteuererklärung für 2025“, das auch als Ausdruckversion auf der BMF-Homepage ...

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