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Überblick zur Veranlagung 2025
Im Folgenden werden wesentliche Grundlagen überblicksartig dargestellt. Sie beziehen sich auf die Rechtslage, die für die Einkommensteuerveranlagung 2025 maßgebend ist.
1. Persönliche Steuerpflicht
Persönlich einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen (§ 1 Abs 1 EStG). Juristische Personen (zB Kapitalgesellschaften, Vereine) unterliegen der Körperschaftsteuer (für die Veranlagung zur Körperschaftsteuer sind die Formulare K 1, K 2 und K 3 vorgesehen).
Personengesellschaften sind keine selbständigen Einkommen-/Körperschaftsteuersubjekte, sondern deren Gesellschafter unterliegen mit ihren Gewinnanteilen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Der Gewinn von Personengesellschaften wird jedoch in einem gesonderten Verfahren festgestellt (§ 188 BAO, dazu ist das Formular E 6 mit den dazugehörigen Beilagen vorgesehen).
Natürliche Personen sind entweder unbeschränkt steuerpflichtig oder beschränkt steuerpflichtig.
1.1. Unbeschränkte Steuerpflicht
Unbeschränkte Steuerpflicht besteht bei Vorhandensein eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland. Sie beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod (oder durch vorherigen WegS. 140 zug aus Österreich). Die unbeschränkte Steuerpflicht umfasst grundsätzlich ...